Schularzt
Schularzt
Schulärztlicher Dienst
Schulen sind mit vielfältigen gesundheitlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern konfrontiert. Nicht selten werden gesundheitliche Probleme zuerst in der Schule auffällig. Schulärztinnen und Schulärzte haben einen gesetzlichen Beratungsauftrag in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit Unterricht und Schulbesuch betroffen sind. Sie stehen der Schulleitung als medizinische Gutachter sowie den Lehrkräften und der ganzen Schulcommunity beratend zur Seite. Sie führen jährliche Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler durch und begleiten deren Entwicklung oft über viele Jahre. Sie sind Schnittstelle zwischen Kind, Eltern, Schule, anderen schulischen Beratersystemen und externen Einrichtungen.
Das österreichische Schularztwesen hat eine Tradition von etwa 150 Jahren seit den Anfängen dieser Einrichtung. Der Schulerhalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Schulärztin beziehungsweise einen Schularzt bereitzustellen. Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal jährlich schulärztlich untersucht. Die darüber hinaus gehenden, konkreten Aufgaben werden im Dienstvertrag mit dem Schulerhalter vereinbart. Dienstgeber der Schulärztinnen und Schulärzte an den Gymnasien und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ist der Bund, im Pflichtschulbereich sind es vor allem die Gemeinden, mit unterschiedlicher Unterstützung durch die Länder.
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/schwerpunkte/gesund/schularzt.html
Link zum Schulärztlichen Dienst (Bildungsdirektion Steiermark)